Vor der Behandlung informiere ich Sie
selbstverständlich über die entstehenden Kosten.
Mein Anspruch an mich selbst ist, Ihnen eine
Behandlung unter bestmöglicher Abwägung der
Kosten- und Nutzen-Faktoren anzubieten.
Die Abrechnung meines Honorars erfolgt
grundsätzlich mit Ihnen als Patient/in.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt
die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung leider
nicht.
Haben Sie eine Privat-, Beihilfe- oder private
Zusatzversicherung mit entsprechenden Klauseln
für Heilpraktikerbehandlung? Dann erfolgt die
Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ). Hier besteht die Möglichkeit der
teilweisen oder gesamten Kostenübernahme,
durch Ihre Versicherung. Ich empfehle Ihnen sich
diesbezüglich im Voraus mit Ihrer Versicherung zur
Abklärung in Verbindung zu setzen.
Bei Nicht-Erstattung können die Kosten der
Behandlung evtl. als Sonderausgaben bei der
Steuererklärung geltend gemacht werden. Fragen
Sie hierzu Ihren Steuerberater/ Ihre
Steuerberaterin.
Evtl. entstehende Laborkosten (Untersuchungen
von Blut, Speichel oder Stuhlproben), die ich mit
Ihrem Einverständnis in Auftrag gebe, werden
direkt vom jeweiligen Labor mit Ihnen
abgerechnet. Auch hierzu werden Sie im Vorfeld
über die anfallenden Kosten aufgeklärt.
Vereinbarte Termine müssen im Falle der
Verhinderung bis 24 Stunden vorher abgesagt
werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass
anderenfalls eine Ausfallgebühr in Höhe von 50%
der Therapiekosten fällig wird. Dies gilt ebenfalls
für vereinbarte telefonische Beratungstermine.
c/o im PureMana 4.OG
Bahnstr. 21, 63225 Langen
Tel. 0159 063 079 46