Kosten
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Vor der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich über die entstehenden Kosten. Mein Anspruch an mich selbst ist, Ihnen eine Behandlung unter bestmöglicher Abwägung der Kosten- und Nutzen-Faktoren anzubieten. Die Abrechnung meines Honorars erfolgt grundsätzlich mit Ihnen als Patient/in. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung leider nicht. Haben Sie eine Privat-, Beihilfe- oder private Zusatzversicherung mit entsprechenden Klauseln für Heilpraktikerbehandlung? Dann erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier besteht die Möglichkeit der teilweisen oder gesamten Kostenübernahme, durch Ihre Versicherung. Ich empfehle Ihnen sich diesbezüglich im Voraus mit Ihrer Versicherung zur Abklärung in Verbindung zu setzen. Bei Nicht-Erstattung können die Kosten der Behandlung evtl. als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater/ Ihre Steuerberaterin. Evtl. entstehende Laborkosten (Untersuchungen von Blut, Speichel oder Stuhlproben), die ich mit Ihrem Einverständnis in Auftrag gebe, werden direkt vom jeweiligen Labor mit Ihnen abgerechnet. Auch hierzu werden Sie im Vorfeld über die anfallenden Kosten aufgeklärt. Vereinbarte Termine müssen im Falle der Verhinderung bis 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass anderenfalls eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Therapiekosten fällig wird. Dies gilt ebenfalls für vereinbarte telefonische Beratungstermine.
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Vor der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich über die entstehenden Kosten. Mein Anspruch an mich selbst ist, Ihnen eine Behandlung unter bestmöglicher Abwägung der Kosten- und Nutzen-Faktoren anzubieten. Die Abrechnung meines Honorars erfolgt grundsätzlich mit Ihnen als Patient/in. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung leider nicht. Haben Sie eine Privat-, Beihilfe- oder private Zusatzversicherung mit entsprechenden Klauseln für Heilpraktikerbehandlung? Dann erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier besteht die Möglichkeit der teilweisen oder gesamten Kostenübernahme, durch Ihre Versicherung. Ich empfehle Ihnen sich diesbezüglich im Voraus mit Ihrer Versicherung zur Abklärung in Verbindung zu setzen. Bei Nicht-Erstattung können die Kosten der Behandlung evtl. als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater/ Ihre Steuerberaterin. Evtl. entstehende Laborkosten (Untersuchungen von Blut, Speichel oder Stuhlproben), die ich mit Ihrem Einverständnis in Auftrag gebe, werden direkt vom jeweiligen Labor mit Ihnen abgerechnet. Auch hierzu werden Sie im Vorfeld über die anfallenden Kosten aufgeklärt. Vereinbarte Termine müssen im Falle der Verhinderung bis 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass anderenfalls eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Therapiekosten fällig wird. Dies gilt ebenfalls für vereinbarte telefonische Beratungstermine.
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c/o im PureMana 4.OG Bahnstr. 21, 63225 Langen Tel. 0159 063 079 46
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